Hinweisgeber

Hinweisgeberschutz im GENERATIONENHOF

Der GENERATIONENHOF legt großen Wert darauf, von möglichen Verstößen gegen Gesetze oder interne Regelungen zu erfahren und diesen nachzugehen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Personen, die auf Missstände hinweisen, Schutz vor Repressalien. Unser Ziel ist es, dass jede Kolleg*in die Möglichkeit hat, etwaige Verstöße zu melden, ohne dabei persönliche Risiken einzugehen.

Meldestelle

Hier können Missstände, Probleme und Verstöße anonym gemeldet werden. Die Meldungen genießen einen besonderen Schutz und werden nicht von der Geschäftsführung bearbeitet.

Zusammenfassung der gesetzlichen Anforderungen

  • Verbot von Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgeber*innen
  • Verpflichtung des GENERATIONENHOFes, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Anliegen eingeht
  • Steigerung der Meldebereitschaft
  • Durchführung interner Untersuchungen bei eingegangenen Anliegen
  • Verweis an Behörden oder andere Organisationen, wenn intern keine Zuständigkeit besteht
  • Abschluss von Anliegen bei mangelnden Beweisen
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Lösung der gemeldeten Probleme

Einbindung in das Beschwerdemanagement

Zukünftig planen wir, diese „Anliegenstelle“ in unser Beschwerdemanagement zu integrieren.